Einreisebestimmungen für Schottland

Praktisches und Wissenswertes rund um Ihren Schottland Urlaub

 

  • Einreisebestimmungen für Deutsche,
    Österreichische und Schweizer Staatsbürger
  • Aktuelle Hinweise zu COVID-19 Reiseinformationen
  • Hinweise zu Diplomatischen Vertretungen vor Ort
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Schottland

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Schottland Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen für Großbritannien

Einreise

Die Einreise in das Vereinigte Königreich ist für Deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass, vorläufiger Reisepass bzw. Kinderreisepass. Das Reisedokument muss bis zum Ende der Reise gültig sein. Die Einreise mit dem Personalausweis ist seit dem 01.10.21 nicht mehr möglich! Bei Reisedokumenten ohne Foto (z. B. Kinderausweisen) kann es zu Problemen bei der Einreise kommen. Es wird daher die Ausstellung eines Kinderpasses oder Reisepasses mit Foto empfohlen. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Benutzen Sie keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren. Selbst wenn sie inzwischen wieder als “aufgefunden” gemeldet wurden, führt dies nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Es kommt daher immer wieder vor, dass die britische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen: Bitte beachten Sie, dass der Grenzbeamte Nachweise zur Sorgeberechtigung bzw. zum Einverständnis aller Sorgeberechtigten verlangen kann, um eine mögliche Kindesentziehung durch einen Sorgeberechtigten oder ein unerlaubtes Entfernen des Kindes von den Sorgeberechtigten zu verhindern. Dies gilt besonders für die Einreise von Minderjährigen, die mit einem Sorgeberechtigten anderen Nachnamens oder ohne Sorgeberechtigte reisen. Insoweit empfiehlt sich die Mitnahme entsprechender Dokumente oder Begleitschreiben.

Österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise in das Vereinigte Königreich einen für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass. Die Einreise mit dem Personalausweis ist seit dem 01.10.21 nicht mehr möglich! Minderjährige benötigen einen Obsorgenachweis bzw. eine Einverständniserklärung der Obsorgeberechtigten, unabhängig davon, ob sie alleine oder begleitet reisen. Bei Flugreisen muss mit der Fluglinie abgeklärt werden, wer das Kind zum Abflug begleitet und wer berechtigt ist, das Kind am Ankunftsflughafen abzuholen.

Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise in das Vereinigte Königreich einen für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass. Die Einreise mit der Identitätskarte/Personalausweis ist seit dem 01.10.21 nicht mehr möglich!

Wichtige Hinweise zum Brexit:
Großbritannien hat die EU zum 31.12.20 verlassen. Seit dem 1. Oktober 2021 werden Personalausweise bei der Einreise nicht mehr akzeptiert. Staatsbürger eines EU-Landes oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz müssen seit dem 01.10.21 einen gültigen Reisepass vorzeigen.

Die elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für die Einreise ab 02. April 2025
Reisende aus der EU, die ohne Visum nach Großbritannien einreisen können, benötigen für die Einreise ab dem 02. April 2025 eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Die Antragstellung ist ab dem 05. März 2025 möglich. Diese Genehmigung ist elektronisch mit Ihrem Reisepass verknüpft und gestattet Ihnen die Einreise in das Vereinigte Königreich.

Wer benötigt eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA)?
Sie brauchen eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA), wenn Sie:
a) Großbritannien für bis zu 6 Monate besuchen, sei es als Tourist, um Freunde oder Familie zu besuchen, aus geschäftlichen Gründen oder zum Studieren.
b) Großbritannien im Rahmen eines Creative Worker Visa für bis zu 3 Monate besuchen.
c) durch einen britischen Flughafen reisen, auch wenn Sie dabei keine britische Grenzkontrolle durchlaufen.

Sie benötigen keine elektronische Einreisegenehmigung (ETA), wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:
a) Sie haben einen britischen oder irischen Pass
b) Sie haben die Erlaubnis, im Vereinigten Königreich zu leben, zu arbeiten oder zu studieren
c) Sie haben ein Visum für die Einreise ins Vereinigte Königreich.

Sie können die ETA online auf der Website der britischen Regierung beantragen  oder in der App, verfügbar im App Store oder bei Google Play (den Link zum App-Store finden Sie auf der Website von gov.uk). Eine ETA kostet £10 und ermöglicht mehrere Reisen in das Vereinigte Königreich von jeweils bis zu sechs Monaten innerhalb von zwei Jahren oder bis zum Ablauf des Reisepasses des Inhabers – je nachdem, was früher eintritt. Bitte beachten Sie, dass Sie für die rechtzeitige Beantragung selbst verantwortlich sind.

Weitere Informationen über das ETA-Programm finden Sie auf der Webseite des Schottischen Fremdenverkehrsamtes bzw. der britischen Regierung.

Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass Sie eine ausreichende Reiseversicherung abschließen, um sich für den Fall eines medizinischen Notfalls in Großbritannien abzusichern, da die Inanspruchnahme auf Basis der Europäischen Krankenversicherung (EHIC) nicht mehr möglich ist. Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Britischen Regierung.

Das Schottische Fremdenverkehrsamt hat alle nützlichen Informationen zum Thema Brexit und Reisen nach Schottland unter nachfolgendem Link zusammengestellt: https://www.visitscotland.com/brexit-info. Bitte denken Sie bei Ihrer Reiseplanung daran, dass auch Nordirland zum Vereinigten Königreich gehört!

Einreisebestimmungen für Staatsbürger anderer Staaten

Auf der Website der Britischen Regierung können Sie prüfen, welche Dokumente Sie für die Einreise nach Großbritannien benötigen und ob ein Visum erforderlich ist. Die Informationen hierzu finden Sie unter https://www.gov.uk/standard-visitor

Diplomatische Vertretungen vor Ort

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
16 Eglinton Crescent
Edinburgh EH12 5DG
Telefon: +44 131 337 2323
Zur Website des Auswärtigen Amtes

Österreichisches Konsulat
New Town
9 Howard Place
Edinburgh EH3 5JZ
Telefon: +44 131 558 1955
Weiterführende Informationen

Schweizer Generalkonsulat
West End
58/2 Manor Place
Edinburgh EH3 7EH
Telefon: +44 131 225 9313
Zur Website der Schweizer Vertretung in Schottland

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