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REISEVERSICHERUNGEN

Reiseschutz-Pakete und Reiserücktrittskostenversicherung

Damit Sie die schönste Zeit des Jahres unbeschwert genießen können, empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung bei unserem langjährigen Partner MDT Travel.

Zur Online-Buchung

Reiseschutz-Pakete – der „RundumSorglos-Schutz“ für Ihre Reise:

Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseabbruchversicherung, Umbuchungsgebührenschutz, Auslandskrankenversicherung mit 24-h-Notfall-Assistance und Reisegepäckversicherung

Sicherheit für Ihre Reise – MDT Versicherungspakete für Ihre schönste Zeit des Jahres

Für alle Reisenden, die sich um gar nichts mehr kümmern möchten, hat MDT die Reiseversicherungen in Pakete gebündelt. Diese Versicherungspakete decken sämtliche Risiken ab, mit denen Sie auf Ihrer Reise konfrontiert sind – vom gestohlenen Koffer über eine Erkrankung bis hin zur verfrühten Abreise. Damit sind Sie auf jeder Reise umfassend abgesichert – ob kurze oder lange Reise, ob Städtereise oder Fernreise. So müssen Sie die meisten im Notfall entstandenen Kosten nicht zahlen.

Unsere Empfehlung: das PREMIUM Paket inkl. COVID Home & Holiday Schutz

Ihr RundumSorglos-Schutz für die schönste Zeit des Jahres: Mit dem PREMIUM Paket von MDT sind Sie rundum abgesichert. Es enthält neben einer Reiserücktrittskosten-Versicherung mit Reisegarantie eine Reiseabbruch-Versicherung, einen Umbuchungsgebührenschutz, eine Reisekrankenversicherung mit 24 h Notfall-Assitance sowie eine Reisegepäckversicherung. Zusätzlich sicher das COVID Home & Holiday Produkt neben den jeweiligen Standardleistungen auch eine etwaige Quarantäne vor und während der Reise ab. Welche Fälle der COVID Home & Holiday Schutz abdeckt erfahren Sie hier.

Je nach dem, ob Sie anspruchsvoll, sicherheitsbewusst oder preisbewusst sind, können Sie bei MDT das für Sie passende Versicherungspaket wählen.

EXZELLENT-Paket – der „Rundum-Sorglos-Schutz“ für Ihre Reise
Im Exzellent-Paket enthalten sind: All-Inclusive-Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Umbuchungsgebührenschutz, Auslandskrankenversicherung mit 24-h-Notfall-Assistance und die Reisegepäckversicherung. Das Exzellent-Paket gibt es auch ohne Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.

PREMIUM-Paket
Im Premium-Paket enthalten sind: Reiserücktrittsversicherung mit umfassenden Rücktrittsgründen, Reiseabbruchversicherung, Umbuchungsgebührenschutz, Auslandskrankenversicherung mit 24-h-Notfall-Assistance und die Reisegepäckversicherung. Das Premium-Paket gibt es auch ohne Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.

Gut und Günstig-Paket
Im Gut- und Günstig-Paket enthalten sind: Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Auslandskrankenversicherung mit 24-h-Notfall-Assistance und die Reisegepäckversicherung.

Wenn Sie häufiger im Jahr verreisen, empfehlen wir Ihnen unsere Pakete als Jahresversicherungen. Einmal abgeschlossen, sind Sie auf allen Reisen innerhalb eines Jahres umfassend geschützt. Unser Tipp: Bei höheren Reisepreisen lohnt sich der Abschluss einer Jahresversicherung oft schon bei der ersten Buchung!

Warum sind unsere Versicherungspakete wichtig für Sie?

Vor einer Reise gibt es eine Menge zu bedenken. Mit einem Versicherungspaket müssen Sie nicht auch noch überlegen, welche Risiken auf Sie warten könnten und welche Reiseversicherung dafür die beste ist. Egal, wohin Sie reisen: Gründe für einen Rücktritt oder eine vorzeitige Abreise kann niemand ausschließen. Ihr Gepäck kann überall gestohlen oder verloren gehen. Und auch vor plötzlichen Erkrankungen oder Unfällen ist leider niemand sicher. Mit Versicherungspaketen sind Sie umfassend versichert und müssen sich darum keine Gedanken mehr machen.

Welche Vorteile genießen Sie mit den Versicherungspaketen von MDT?

Mit den MDT-Versicherungspaketen genießen Sie einen umfassenden und unkomplizierten Reiseschutz.

  • Sie bekommen Stornokosten, Behandlungskosten und nicht genutzte Reiseleistung erstattet
  • MDT ersetzt Ihnen verloren gegangenes und gestohlenes Gepäck
  • Der Storno-Informations-Service berät Sie bei Fragen zur Stornierung
  • Dank der 24h-Notfall-Assistance haben Sie immer einen Ansprechpartner im Notfall
  • Bei den MDT-Versicherungspaketen profitieren Sie von einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis
  • MDT reguliert Schäden schnell und zuverlässig
  • MDT verfügt über langjährige Erfahrungen mit Reiseversicherungen

Was ist versichert?

Reiserücktrittskosten-Versicherung

  • Unerwartet schwere Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Tod

Reisabbruch-Versicherung

  • Unerwartet schwere Erkrankung
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod

Reisekranken-Versicherung

  • Unfall oder Krankheit während der Reise

Reisegepäck-Versicherung

  • Abhandenkommen/Beschädigung von mitgeführtem und aufgegebenem Reisegepäck (z.B. durch vorsätzliche Straftat eines Dritten oder durch Verlust des Transportunternehmens)

Umbuchungsgebührenschutz

  • Ersetzt werden bei Umbuchung innerhalb der gebuchten Saison die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis max. 50,- EUR je versicherte Person, bei Objektbuchungen bis max. 50,- EUR je Objekt. Vorausgesetzt die Umbuchung erfolgt bis zu 42 Tagen vor geplantem Reiseantritt.

24h-Notfall-Assistance

  • Hilfe bei persönlichen Notfällen wie z. B. Verlust von Reisezahlungsmitteln, Reisedokumenten, Reisegepäck und Strafverfolgungsmaßnahmen
  • Die Telefonnummer der Notrufzentrale entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungsbestätigung

Was wird ersetzt?

Reiserücktrittskosten-Versicherung

  • Vertraglich geschuldete Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
  • Mehrkosten bei Umbuchung der Reise
  • Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt

Reiseabbruch-Versicherung

  • Zusätzliche Rückreisekosten
  • Erstattung nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen
  • Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung

Reisekranken-Versicherung

  • Stationäre Behandlungen im Krankenhaus einschließlich Operationen
  • Ambulante Heilbehandlungen, ärztliche Besuche
  • Ärztlich verordnete Arznei-, Heil- und Verbandsmittel

Reisegepäck-Versicherung

  • Zeitwert für abhanden gekommene oder zerstörte Artikel
  • Notwendige Reparaturkosten für beschädigte Artikel 

Was ist nicht versichert?

Reiserücktrittskosten-Versicherung

  • Bestehende Erkrankungen, die innerhalb der letzten sechs Monate vor Versicherungsabschluss bzw. Reisebuchung behandelt wurden
  • Schub einer psychischen Erkrankung
  • Suchterkrankungen

Reiseabbruch-Versicherung

  • Bestehende Erkrankungen, die innerhalb der letzten sechs Monate vor Reiseantritt behandelt wurden
  • Schub einer psychischen Erkrankung
  • Suchterkrankungen

Reisekranken-Versicherung

  • Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, bei denen Ihnen vor Beginn des versicherten Zeitraums bekannt war, dass sie notwendig sind oder mit denen Sie nach den Ihnen bekannten Umständen rechnen mussten
  • Massagen, Fangoanwendungen, Akupunktur und Behandlungen, die im Rahmen eines Kur-, Sanatoriums- oder Wellnessaufenthaltes stattfinden

Reisegepäck-Versicherung

  • Geld, Wertpapiere, Fahrkarten und Dokumente aller Art mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa
  • Vermögensfolgeschäden
  • Schäden durch Vergessen oder Verlieren

 

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Reiserücktrittskosten-Versicherung

Bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund werden alternativ die notwendigen und nachgewiesene Mehrkosten der Hinreise sowie die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort bis zur Höhe der Kosten ersetzt, welche bei einer Stornierung der gesamten Reise angefallen wären.

Reiseabbruch-Versicherung

  • Maximal 2.500,- EUR je Versicherungsfall, sofern sich eine mitreisende Risikoperson in stationärer Behandlung befindet
  • Maximal 750,- EUR je Versicherungsfall, sofern eine ambulante Behandlung der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson erfolgt

Reisekranken-Versicherung

  • Maximal 350,- EUR für schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen
  • Maximal 350,- EUR je versicherter Person und Versicherungsfall für Hilfsmittel

Reisegepäck-Versicherung

  • EDV-Geräte (z.B. Laptop, Tablets, Smartphones etc.) und Software einschließlich des jeweiligen Zubehörs sind bis insgesamt 500,- EUR versichert
  • Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte jeweils samt Zubehör sind bis zu 250,- EUR versichert
  • Drohnen, Video- und Fotoapparate sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten sind ausschließlich als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert

Reiserücktrittversicherung und Reiseabbruchversicherung

Sicherheit für Ihre Reise – MDT Versicherungsangebote für Ihre schönste Zeit des Jahres

Mit einer Reiserücktrittskostenversicherung blicken Sie der schönsten Zeit des Jahres gelassen entgegen. Denn falls Sie Ihre Reise absagen müssen, zahlen Sie keine Stornokosten. Und bei einem verspäteten Urlaubsantritt sind Sie vor Mehrkosten geschützt.

Für einen individuellen Reiseschutz biete Ihnen MDT die Tarife „EXZELLENT“, „PREMIUM“ und „Gut und Günstig“.

EXZELLENT-Tarif
Im EXZELLENT-Tarif können Sie zwischen einer All-inclusive-Reiserücktrittsversicherung mit und einer ohne Reiseabbruchversicherung wählen. Mit der Reiseabbruchversicherung weiten Sie Ihren Versicherungsschutz auch auf die Zeit während des Urlaubs aus. Der All-inclusive-Schutz enthält eine Allgefahrendeckung, eine Reisegarantie und einen Umbuchungsgebührenschutz.

PREMIUM-Tarif
Im PREMIUM-Tarif der Reiserücktrittskostenversicherung bieten wir Ihnen ebenfalls eine Variante mit und eine ohne Reiseabbruchversicherung. Auch hier gehen die Rücktrittsgründe über das normale Maß hinaus. Und der Umbuchungsgebührenschutz ist ebenfalls enthalten.

Gut-und-Günstig-Tarif
Unsere Gut-und-Günstig-Linie bietet Ihnen die wichtigsten Grundabsicherungen der Reiserücktrittsversicherung zu einem günstigen Preis.

Jahresversicherung
Bei mehreren Reisen im Jahr lohnt sich die Jahresversicherung für Sie. Damit sichern Sie sich für beliebig viele weltweite Reisen mit einer Dauer von bis zu 42 Tagen ab. Unser Tipp: Bei höheren Reisepreisen lohnt sich der Abschluss einer Jahresversicherung oft schon bei der ersten Buchung!

Warum ist eine Reiserücktrittsversicherung wich­tig?

Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich besonders, wenn Sie eine teure Reise oder weit im Voraus gebucht haben. Schließlich sind dann die Stornokosten hoch oder die Unsicherheiten groß. Unerwartete Erkrankungen können beispielsweise jeden treffen.

Auch Reisende mit einem unsicheren Arbeitsplatz, Auszubildende und Studierende, Senioren und Familien mit Kleinkindern sollten diese Reiseversicherung abschließen.

Ein Reiseabbruch ist häufiger nötig als viele glauben. Zu häufigen Gründen für eine vorzeitige Rückreise zählen schwere Erkrankungen, Impfunverträglichkeiten oder Schäden am Haus durch Sturm oder Blitzschlag.

Welche Vorteile genießen Sie mit der Reiserücktrittskostenversicherung von MDT?

MDT bietet Ihnen einen maßgeschneiderten Reiseschutz, der Ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt.

  • Im Exzellent-Tarif unserer Reiserücktrittsversicherung profitieren Sie unter anderem von einer Reisegarantie.
  • Der Exzellent-Tarif unserer Reiserücktrittskostenversicherung deckt außerdem alle Gefahren ab (Allgefahrendeckung). Das betrifft auch solche, die normalerweise nicht mitversichert sind
  • In allen Tarifen profitieren Sie vom Storno-Informations-Service
  • Vorteile für treue Kunden: Mit dem Abschluss einer Jahresversicherung gewährt Ihnen MDT einen Schadenfreiheitsrabatt in Form von Prämiennachlässen

Was ist versichert?

Reiserücktrittskosten-Versicherung

  • Unerwartet schwere Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Tod

Reiseabbruch-Versicherung

  • Unerwartet schwere Erkrankung
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod

Was wird ersetzt?

Reiserücktrittskosten-Versicherung

  • Vertraglich geschuldete Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
  • Mehrkosten bei Umbuchung der Reise
  • Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt

Reiseabbruch-Versicherung

  • Zusätzliche Rückreisekosten
  • Erstattung nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen
  • Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung

Was ist nicht versichert?

Reiserücktrittskosten-Versicherung

  • Bestehende Erkrankungen, die innerhalb der letzten sechs Monate vor Versicherungsabschluss bzw. Reisebuchung behandelt wurden
  • Schub einer psychischen Erkrankung
  • Suchterkrankungen

Reisabbruch-Versicherung

  • Bestehende Erkrankungen, die innerhalb der letzten sechs Monate vor Reiseantritt behandelt wurden
  • Schub einer psychischen Erkrankung
  • Suchterkrankungen

    Gibt es Deckungsbeschränkungen?

    Reiserücktrittskosten-Versicherung

    Bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund werden alternativ die notwendigen und nachgewiesene Mehrkosten der Hinreise sowie die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort bis zur Höhe der Kosten ersetzt, welche bei einer Stornierung der gesamten Reise angefallen wären.

    Reiseabbruch-Versicherung

    • Maximal 2.500,- EUR je Versicherungsfall, sofern sich eine mitreisende Risikoperson in stationärer Behandlung befindet
    • Maximal 750,- EUR je Versicherungsfall, sofern eine ambulante Behandlung der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson erfolgt

    Gut zu Wissen:

    Sämtliche versicherte Gründe gelten übrigens nicht nur für Sie. Auch Ihre Angehörigen und die Angehörigen der mitreisenden Personen können einen versicherten Reiserücktritt auslösen.

    Reisekrankenversicherung – Auslandskrankenversicherung

    Sicherheit für Ihre Reise – MDT Reisekrankenversicherung für Ihre schönste Zeit des Jahres

    Ob individuelle Mietwagenrundreise, Wanderurlaub oder Reittour – eine Auslandskrankenversicherung ist Ihr wichtigstes Gepäckstück. Damit sichern Sie sich die beste medizinische Versorgung, falls Sie auf Reisen krank werden oder nach einem Unfall behandelt werden müssen. Und bei allem genießen Sie den Status eines Privatpatienten. Medizinisch sinnvolle und notwendige Krankenrücktransporte zählen zu den vielfältigen Leistungen dieser Reiseversicherung. Übrigens sind auch Reisen innerhalb Deutschlands mitversichert.

    Mit dem Abschluss unserer Auslandskrankenversicherung profitieren Sie zudem vom 24h-Notfall-Assistance. die MDT Notrufzentrale hilft Ihnen rund um die Uhr, wenn Sie während Ihrer Reise krank werden, einen Unfall haben, Dokumente verloren oder sonstige Probleme haben. In diesem Rahmen erstattet MDT Ihnen auch Such-, Bergungs- und Rettungskosten.

    Gut zu wissen:

    Die 24h-Notfall-Assistance ist bei Krankheit oder Unfall auf Reisen rund um die Uhr für Sie da. Das deutschsprachige MDT-Team informiert und berät Sie, beispielsweise zur ärztlichen Versorgung vor Ort.

    Warum ist eine Auslandskrankenversicherung wich­tig?

    Es passiert häufiger als angenommen: Reisende werden unterwegs krank oder erleiden einen Unfall. Und als wäre das nicht schon unangenehm genug, müssen sie dann noch überraschend viel Geld für die Behandlung zahlen. Schließlich kostet die medizinische Versorgung im Ausland meist mehr als hierzulande.

    Zwar zahlt die gesetzliche Krankenversicherung auch in anderen Ländern der Europäischen Union, sie ist dort aber bei weitem nicht kostendeckend. Ohne Auslandskrankenversicherung müssen Sie hier einen Teil der Behandlungskosten aus der eigenen Tasche zahlen. Außerhalb der EU schützt die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nicht. Dort müssen Sie Behandlungen, Arzneimittel, Krankentransporte usw. komplett selbst bezahlen.

    Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie vor diesen Kosten und sichert Ihnen Beratung und Hilfe im Notfall.

    Wann ist ein Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar?

    Sind die Heilungs- und Genesungschancen in Deutschland höher als im Reiseland, erfolgt ein Rücktransport des Patienten. Ein beratender Arzt des Versicherers beurteilt mit dem behandelnden Arzt im Reiseland, ob dieser Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

    Welche Vorteile genießen Sie mit der Reisekrankenversicherung von MDT?

    MDT bietet Ihnen zuverlässigen und umfassenden Reiseschutz von der ersten Reiseminute an.

    • Sie genießen im Krankheitsfall den Status eines Privatpatienten
    • Im Ernstfall betreut MDT Sie rund um die Uhr in deutscher Sprache
    • Wenn Sie während Ihrer Reise krank werden, bringt MDT Sie problemlos und ohne Kosten nach Hause
    • MDT reguliert Schäden schnell und zuverlässig
    • MDT verfügt über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der Reiseversicherungen

    Was ist versichert?

    Reisekranken-Versicherung

    • Unfall oder Krankheit während der Reise

      Was wird ersetzt?

      Reisekranken-Versicherung

      • Stationäre Behandlungen im Krankenhaus einschließlich Operationen
      • Ambulante Heilbehandlungen, ärztliche Besuche
      • Ärztlich verordnete Arznei-, Heil- und Verbandsmittel 

      Was ist nicht versichert?

      Reisekranken-Versicherung

      • Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, bei denen Ihnen vor Beginn des versicherten Zeitraums bekannt war, dass sie notwendig sind oder mit denen Sie nach den Ihnen bekannten Umständen rechnen mussten
      • Massagen, Fangoanwendungen, Akupunktur und Behandlungen, die im Rahmen eines Kur-, Sanatoriums- oder Wellnessaufenthaltes stattfinden 

      Gibt es Deckungsbeschränkungen?

      Reisekranken-Versicherung

      • Maximal 350,- EUR für schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen
      • Maximal 350,- EUR je versicherter Person und Versicherungsfall für Hilfsmittel

      Bitte beachten Sie – Hinweis zur Europäischen Richtlinie IDD:

      Mit in Kraft treten der Europäischen Richtlinie IDD – Insurance Distribution Directive, sind wir verpflichtet, jedem Kunden vor dem Kauf einer Reiseversicherung das jeweils zugehörige Informationsblatt zur Verfügung zu stellen. Es gibt Auskunft über die wesentlichen Inhalte des ausgewählten Produkts. Die Produktinformationsblätter werden Ihnen für das jeweilige Produkt im Buchungsfenster angezeigt (siehe Symbol „i“ ->Produktinformationsblatt)

      Mit in Kraft treten der Europäischen Richtlinie IDD – Insurance Distribution Directive, gelten außerdem für uns als Vermittler die folgenden neuen Prämienobergrenzen:
      Für Jahres-Reiseschutz: € 600 pro Tarif
      Für Einmal-Reiseschutz: € 200 pro Person.

      Versicherungen, die diese Grenzen überschreiten, können direkt bei mdt travel abgeschlossen werden.

      Wichtige Vorabinformation für Reiseversicherungsabschlüsse:

      Legitimation des Vermittlers:

      Nordica Reisen
      Inh. Catharina Entreß
      Nordlandweg 125a
      22145 Hamburg

      Kontaktdaten der Beschwerde- und Schlichtungsstelle (Ombudsmann):

      Versicherungsombudsmann e.V.
      Postfach 080632
      10006 Berlin
      Tel.: 0800 3696 000
      Fax: 0800 3699 000
      E-Mail: beschwerde(at)versicherungsombudsmann.de
      https://www.versicherungsombudsmann.de

      Information zum COVID Home & Holiday-Schutz

      Was ist versichert?

      Wenn Sie Ihre Reise, wegen eines Verdachts auf eine Infektion oder einer Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) nicht oder verspätet antreten können bzw. abrechen oder unterbrechen müssen, weil:

      • eine häusliche Quarantäne (Isolation) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird
      • am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird
      • eine Quarantäne (Isolation) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird
      • am Tag der Rückreise (Reiseende) die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert wird

      werden Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten oder die Mehrkosten des verspäteten Reiseantritts erstattet. Bei verspäteter Rückreise erstattet MDT die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und Übernachtungskosten nach ursprünglich gebuchter Art und Qualität.

      Wie hoch ist die Versicherungssumme?

      Es gilt die Versicherungssumme, die Sie mit MDT vereinbart haben und in der Buchungsbestätigung genannt ist. Sie muss dem vollen vereinbarten Reisepreis einschließlich der bei Buchung anfallender Vermittlungsentgelte entsprechen.

      Was ist nicht versichert?

      • Wenn die versicherte Person oder eine Risikoperson aufgrund behördlich angeordneter lokaler (z.B. Wohngebäudekomplex), regionaler (z.B. Stadtteile, Städte oder Landkreise) oder überregionaler (mehr als eine Stadt, ein Landkreis betreffend) Quarantänemaßnahmen oder Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen eine Abreise, Einreise, Weiter- bzw. Durchreise nicht möglich ist bzw. nicht erlaubt wird
      • Wenn aufgrund von Einreisebestimmungen unmittelbar nach Einreise in das Reiseland, Kosten durch behördlich angeordnete Quarantänemaßnahmen entstehen
      • Der Ausfall bereits gebuchter Reiseleistungen, die aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantänemaßnahme nicht mehr in Anspruch genommen werden können
      • Nicht als häusliche Quarantäne (Isolation) zählt die stationäre Aufnahme (Krankenhaus oder eine andere Behandlungseinrichtung)

      Gibt es Deckungsbeschränkungen?

      • Die zusätzlichen Kosten für die Unterkunft, wenn Sie oder eine mitreisende Risikoperson aufgrund eines Verdachts auf eine Infektion oder einer Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) reiseunfähig werden und deshalb die Reise nicht planmäßig beenden können
      • Zusätzliche Unterkunftskosten bis maximal zu 2.500,- EUR je Versicherungsfall, sofern sich eine mitreisende Risikoperson in stationärer Behandlung befindet
      • Zusätzliche Unterkunftskosten bis maximal zu 750,- EUR je Versicherungsfall, sofern eine ambulante Behandlung der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson erfolgt
      • Wenn die gebuchte Reise eine Schiffsreise beinhaltet

      Bitte beachten Sie: der COVID Home & Holiday-Schutz kann nicht einzeln sondern nur in Verbindung mit einer Reiserücktrittskostenversicherung oder eines Reiseschutz-Paketes gebucht werden.

      Ausführliche Informationen zu den jeweiligen Leistungen der Versicherungen finden Sie im Informationsblatt. Die Produktinformationsblätter werden Ihnen für das jeweilige Produkt im Buchungsfenster des Online-Buchungstools angezeigt (siehe Symbol „i“ ->Produktinformationsblatt).

         

        FAQs zu Ihrer MDT-Reiseversicherung und dem Corona-Virus (COVID-19)

        Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen und der Ausbreitung des Coronavirus haben wir nachfolgend die wichtigsten Informationen und Hinweise für Sie zusammengestellt.

        Diese FAQs ersetzen nicht die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Sie sollen eine Orientierungshilfe sein und begründen keine Ansprüche.

        FAQs zur Reiserücktrittskosten-Versicherung und dem Corona-Virus (COVID-19)

        Mein Reiseland wurde zum Risikogebiet erklärt und aus diesem Grund möchte ich die Reise stornieren. Findet eine Kostenübernahme statt?

        Wird Ihr Reiseland zum Risikogebiet/Hochinzidenzgebiet/Virusvariantengebiet erklärt so besteht hierfür leider kein Versicherungsschutz, da es sich hierbei um eine behördliche Verfügung bzw. Maßnahme staatlicher Gewalt handelt.

        Darf wegen einer möglichen Ansteckungsgefahr oder der Angst vor einer Erkrankung die Reise storniert werden?

        Grundsätzlich darf jeder Reisende von seiner Reise zurücktreten. Achtung, die Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger können die vertraglich vereinbarten Stornogebühren erheben.

        Eine mögliche Ansteckungsgefahr oder die Angst vor einer Erkrankung stellen kein versichertes Ereignis dar und sind somit nicht versichert.

        Greift die Reiserücktrittskosten-Versicherung wenn ich mich vor Reisebeginn mit dem Corona-Virus infiziere?

        Ja. Wenn Sie die Reise aufgrund einer Infizierung mit dem Corona-Virus nicht antreten können, sind Sie versichert!

        Greift die Reiserücktrittskosten-Versicherung wenn ich aufgrund von Quarantäne im Zusammenhang mit dem Corona-Virus meine Reise nicht oder nur verspätet antreten kann?

        Wird eine Quarantäne angeordnet, handelt es sich um eine „Maßnahme der Staatsgewalt“ oder einen „Eingriff von hoher Hand“ und ist nicht versichert.

        Greift die Reiserücktrittskosten-Versicherung wenn die Behörden die Einreise ins Urlaubsland verweigern?

        Ein Einreiseverbot stellt kein versichertes Ereignis in der Reiserücktrittskosten-Versicherung dar.

        Ich bin Risikopatient und mein Arzt empfiehlt daher die Reise nicht anzutreten. Greift dann die Reiserücktrittskosten-Versicherung?

        Nein, versichert ist eine unerwartet, schwere Erkrankung. Nur die bloße Vermutung eines möglicherweise schweren Krankheitsverlaufs bei einer eventuellen Ansteckung ist leider nicht versichert.

        Meine Reise findet statt, aber vor Ort gibt es Einschränkungen wie z.B. eine medizinische Maskenpflicht. Greift in diesem Fall die Reiserücktrittskosten-Versicherung?

        Nein, mögliche Einschränkungen und eine Maskenpflicht im Zielgebiet sind keine versicherten Ereignisse, so dass hierfür leider kein Versicherungsschutz besteht.

        Ich habe eine Reise gebucht, deren Reisebeginn weit in der Zukunft liegt. Greift meine Versicherung, wenn ich meine Reise frühzeitig storniere um die Stornokosten gering zu halten?

        Die Voraussetzung für eine frühzeitige Stornierung ist, dass es durch das versicherte Ereignis nicht zumutbar ist, die Reise planmäßig durchzuführen. Eine vorsorgliche Stornierung, der kein versichertes Ereignis zugrunde liegt, ist leider nicht versichert.

        Bin ich verichert, wenn ich die Reise nicht antreten möchte, da ich ggf. Kontakt zu Corona-Erkrankten hatte bzw. mich kürzlich in einem Risikogebiet aufgehalten habe und mich vorsorglich in häuslicher Quarantäne befinde?

        Nein, eine vorsorgliche Quarantäne-Maßnahme und die Befürchtung ggf. zu erkranken gehören nicht zu den versicherten Rücktrittsgründen.

        Ich habe eine Reise gebucht, deren Reisebeginn weit in der Zukunft liegt. Greift meine Versicherung, wenn ich meine Reise frühzeitig storniere um die Stornokosten gering zu halten?

        Die Voraussetzung für eine frühzeitige Stornierung ist, dass es durch das versicherte Ereignis nicht zumutbar ist, die Reise planmäßig durchzuführen. Eine vorsorgliche Stornierung, der kein versichertes Ereignis zugrunde liegt, ist leider nicht versichert.

        FAQs zur Reiseabbruch-Versicherung und dem Corona-Virus (COVID-19)

        Werden Mehrkosten, die für einen verlängerten Aufenthalt etc. bzw. Rückreisekosten übernommen, wenn ich am Urlaubsort in Quarantäne komme?

        Wenn Sie sich im Urlaubsort mit dem Coronavirus infiziert haben und somit erkrankt sind, besteht Versicherungsschutz. Ein reiner Verdacht der Erkrankung mit dem Virus oder eine vorsorgliche Quarantäne-Maßnahme sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme der Staatsgewalt.

        FAQs zur Reisekranken-Versicherung und dem Corona-Virus (COVID-19)

        Greift mein Versicherungsschutz, wenn ich am Urlaubsort an dem Corona-Virus erkranke?

        Wenn Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen haben, sind Sie am Urlaubsort umfassend geschützt. Sollten Sie sich während Ihrer Auslandsreise mit dem Coronavirus infizieren, sind die dadurch vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten grundsätzlich versichert!

        Greift mein Versicherungsschutz, wenn ich aufgrund des Corona-Virus die gebuchte Reise unfreiwillig verlängern muss und dann erkranke?

        Ja. Wenn sich Ihr Aufenthalt verlängert, aufgrund von Umständen, die Sie nicht vertreten können, besteht Versicherungsschutz auch über den versicherten Zeitpunkt hinaus.

        Worauf wartest Du noch?