Einreisebestimmungen für Island

Praktisches und Wissenswertes rund um Ihren Island Urlaub

  • Einreisebestimmungen für Deutsche,
    Österreichische und Schweizer Staatsbürger
  • Aktuelle Hinweise zu COVID-19 Reiseinformationen
  • Hinweise zu Diplomatischen Vertretungen vor Ort
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Island

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Island Einreisebestimmungen

Einreise

Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Island einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Alle in Deutschland anerkannten Reisedokumente sind auch in Island gültig, d.h. auch der deutsche Kinderausweis. Wenn Kinder im Reisepass der Eltern eingetragen sind, können sie auch mit diesem Dokument nach Island einreisen. Das Ausweisdokument muss mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Es ist ebenfalls möglich, mit dem deutschen vorläufigen Personalausweis oder Reisepass einzureisen. Vorläufige Ausweispapiere sollten so kurz vor der Reise wie möglich ausgestellt werden. Reisen minderjährige Kinder ohne Begleitung ihrer Eltern nach Island, sollten die erwachsenen Begleitpersonen eine formlose Einverständniserklärung der Eltern in englischer Sprache sowie Passkopien der Eltern mit sich führen. Deutsche Staatsbürger (oder Staatsbürger eines EWR-Landes) können sich bis zu drei Monaten in Island aufhalten. Hinweis: bei Weiterreisen nach Grönland ist die Mitnahme eines Reisepasses erforderlich, da diese Teile der dänischen Reichsgemeinschaft nicht Mitglied des Schengenraumes sind.

Weitere Informationen zu Visa- und Einreisebestimmungen nach Island finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Island einen Reisepass oder Personalausweis. Die Dokumente müssen noch mindestens bis 3 Monate nach Ausreise gültig sein.

Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Island einen Reisepass oder Personalausweis/Identitätskarte. Die Dokumente müssen noch mindestens bis 3 Monate nach Ausreise gültig sein.

 

Einreisebestimmungen für Staatsbürger anderer Staaten

Island ist bereits seit dem 26. März 2001 Mitglied im Schengen-Abkommen. Informationen über Pass- und Visa-Vorschriften sowie über das Schengen-Abkommen finden Sie auf der Internetseite des Isländischen Amtes für Einwanderung: https://www.utl.is/index.php/en/.

Staatsbürger folgender Nationen benötigen KEIN Visum, um nach Island zu reisen und dürfen bis zu drei Monaten innerhalb des Schengener Gebietes bleiben: https://www.utl.is/index.php/en/who-does-not-need-a-visa. (Liste der Nationalitäten, die ohne Visum nach Island einreisen dürfen)

Staatsbürger folgender Nationen benötigen ein Visum, um nach Island zu reisen: https://www.utl.is/index.php/en/who-needs-a-visa (Liste der Nationalitäten, die nur mit Visum nach Island einreisen dürfen).

Diplomatische Vertretungen vor Ort

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Laufásvegur 31
101 Reykjavík
Telefon: +354 530 1100
www.reykjavik.diplo.de

Österreichisches Konsulat
Orrahólar 5
111Reykjavík
Telefon: +354 557 5464
Weiterführende Informationen

Schweizer Generalkonsulat
Laugavegi 13
101 Reykjavík
Telefon: +354 551 7172
Zur Website der Schweizer Vertretung in Island

Hier finden Sie weitere Informationen zu Diplomatischen Vertretungen in Island