//

Einreisebestimmungen für Island

Praktisches und Wissenswertes rund um Ihren Island Urlaub

  • Einreisebestimmungen für Deutsche,
    Österreichische und Schweizer Staatsbürger
  • Aktuelle Hinweise zu COVID-19 Reiseinformationen
  • Hinweise zu Diplomatischen Vertretungen vor Ort
Zu unseren Island-Reisen
Island

Sie befinden sich hier:

Startseite 5 Reiseinfos Island 5 Einreisebestimmungen Island

Island Einreisebestimmungen

Einreise

Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Island einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Alle in Deutschland anerkannten Reisedokumente sind auch in Island gültig, d.h. auch der deutsche Kinderausweis. Wenn Kinder im Reisepass der Eltern eingetragen sind, können sie auch mit diesem Dokument nach Island einreisen. Das Ausweisdokument muss mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Es ist ebenfalls möglich, mit dem deutschen vorläufigen Personalausweis oder Reisepass einzureisen. Vorläufige Ausweispapiere sollten so kurz vor der Reise wie möglich ausgestellt werden. Reisen minderjährige Kinder ohne Begleitung ihrer Eltern nach Island, sollten die erwachsenen Begleitpersonen eine formlose Einverständniserklärung der Eltern in englischer Sprache sowie Passkopien der Eltern mit sich führen. Deutsche Staatsbürger (oder Staatsbürger eines EWR-Landes) können sich bis zu drei Monaten in Island aufhalten. Hinweis: bei Weiterreisen nach Grönland ist die Mitnahme eines Reisepasses erforderlich, da diese Teile der dänischen Reichsgemeinschaft nicht Mitglied des Schengenraumes sind.

Weitere Informationen zu Visa- und Einreisebestimmungen nach Island finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Island einen Reisepass oder Personalausweis. Die Dokumente müssen noch mindestens bis 3 Monate nach Ausreise gültig sein.

Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Island einen Reisepass oder Personalausweis/Identitätskarte. Die Dokumente müssen noch mindestens bis 3 Monate nach Ausreise gültig sein.

 

Einreisebestimmungen für Staatsbürger anderer Staaten

Island ist bereits seit dem 26. März 2001 Mitglied im Schengen-Abkommen. Informationen über Pass- und Visa-Vorschriften sowie über das Schengen-Abkommen finden Sie auf der Internetseite des Isländischen Amtes für Einwanderung: https://www.utl.is/index.php/en/.

Staatsbürger folgender Nationen benötigen KEIN Visum, um nach Island zu reisen und dürfen bis zu drei Monaten innerhalb des Schengener Gebietes bleiben: https://www.utl.is/index.php/en/who-does-not-need-a-visa. (Liste der Nationalitäten, die ohne Visum nach Island einreisen dürfen)

Staatsbürger folgender Nationen benötigen ein Visum, um nach Island zu reisen: https://www.utl.is/index.php/en/who-needs-a-visa (Liste der Nationalitäten, die nur mit Visum nach Island einreisen dürfen).

COVID-19 Reiseinformationen

Allgemeine Informationen

Kunden, die bei uns eine Reise gebucht haben, informieren wir etwa 4-6 Wochen vor der Anreise über die aktuelle Lage und die Durchführbarkeit der gebuchten Reise.

Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für Ihr Reiseland ausspricht oder Ihr Reiseland eine Einreisesperre verhängt oder im Reiseland z. B. eine mehrtägige Quarantänepflicht bei Einreise besteht, die Ihren Reisetermin betrifft, haben Sie bei einer Pauschalreise (wenn zwischen Buchung und Reisetermin mehr als 4 Wochen liegen und diese Einschränkung bei Buchung noch nicht abzusehen war) ein kostenloses Umbuchungs- oder Stornorecht (EU-Pauschalreiserichtlinie, unvermeidbare außergewöhnliche Umstände, siehe auch unsere ARB Punkt 4.2). Dies gilt in diesem Zusammenhang entsprechend auch, wenn Nordica Reisen die Reise als Reiseveranstalter absagt.

Wenn Sie sich für eine Umbuchung entscheiden wird Ihre Anzahlung auf die neue Reise angerechnet. Bei einer Stornierung überweisen wir Ihnen die geleistete Anzahlung zurück.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Verpflichtung des Reisenden zur Vorlage von PCR-Tests sowie Testung an der Grenze als zumutbar gewertet werden. Daher berechtigen solche Einreisebestimmungen kein kostenloses Storno (auch wenn sie erst kurzfristig bekannt werden), eine verpflichtende mehrtägige Quarantäne jedoch schon.
Sofern keine Reisewarnung/Einreisesperre besteht und auch sonst keine erheblichen Einschränkungen wie z. B. eine mehrtägige Quarantänepflicht im Reiseland bestehen, kann die Reise wie gebucht stattfinden und bei Storno Ihrerseits gelten unsere Reisebedingungen und die damit verbundenen Stornierungskosten.

Es besteht keine kostenfreie Stornomöglichkeit, sollten Sie nicht mehr reisen wollen, obwohl es möglich ist.
Wir empfehlen unbedingt den Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung inklusive COVID „Home and Holiday-Schutz“. Ausführliche Informationen finden Sie in der Rubrik „Reiseversicherungen“.

COVID-19 Reiseinformationen – Island

(Letzte Aktualisierung: 12.10.2021)

Wir empfehlen eine Reiseplanung für Island derzeit nur für abschließend Geimpfte mit den geforderten Nachweisen.

Selbstverständlich bemühen wir uns, Ihnen jeweils die neuesten Informationen zu den geltenden Auflagen zukommen zu lassen. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Sie für die Erfüllung der Anforderungen bzw. Beibringung der geforderten Dokumente für die Einreise selbst verantwortlich sind. Bitte informieren Sie sich daher auch kurzfristig vor Ihrer Reise nochmals aktuell unter den angegebenen Seiten der Behörden.

Alle wichtigen Informationen zur Einreise nach Island finden Sie unter folgendem Link der Isländischen Behörden: https://www.covid.is/de 

Infos des Auswärtigen Amtes zu Island: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/island-node/islandsicherheit/223400

Detaillierte Informationen für die Einreise nach Deutschland finden Sie aktuell beim Bundesgesundheitsministerium: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html

Anforderungen Impfnachweis und Genesenen-Nachweis:
https://www.landlaeknir.is/um-embaettid/greinar/grein/item44162/Certificate-of-vaccination-against-COVID-19-accepted-at-the-border

Anforderungen Testnachweis für die Einreise:
https://www.landlaeknir.is/um-embaettid/greinar/grein/item44492/A-requirement-for-a-negative-PCR-test-upon-arrival-in-Iceland

Schnelltests oder PCR-Tests in Reykjavík oder Keflavík
Sollte ein Test für die Rückreise erforderlich sein, müssen Sie diesen vorab buchen und mit Kreditkarte bezahlen.
Antigen-Schnelltests müssen im Testzentrum Reykjavík oder Keflavík vorab gebucht werden (kostenpflichtig, Termin-Buchung/Bezahlung mit Kreditkarte, Test nur mit Terminbuchung möglich):

Alle Angaben ohne Gewähr – Stand 12.10.21

Diplomatische Vertretungen vor Ort

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Laufásvegur 31
101 Reykjavík
Telefon: +354 530 1100
www.reykjavik.diplo.de

Österreichisches Konsulat
Orrahólar 5
111Reykjavík
Telefon: +354 557 5464
Weiterführende Informationen

Schweizer Generalkonsulat
Laugavegi 13
101 Reykjavík
Telefon: +354 551 7172
Zur Website der Schweizer Vertretung in Island

Hier finden Sie weitere Informationen zu Diplomatischen Vertretungen in Island