Einreisebestimmungen Färöer-Inseln
Praktisches und Wissenswertes rund um Ihren Urlaub auf den Färöern
- Einreisebestimmungen für Deutsche,
Österreichische und Schweizer Staatsbürger - Aktuelle Hinweise zu COVID-19 Reiseinformationen
- Hinweise zu Diplomatischen Vertretungen vor Ort

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Färöer-Inseln Einreisebestimmungen
Einreise
Die Färöer sind nicht Bestandteil des Schengen-Raumes. Deutsche Staatsbürger sind von der Visumpflicht befreit. Für die Einreise und den Aufenthalt bis zu 90 Tagen sind folgende Dokumente ausreichend: Personalausweis, Vorläufiger Personalausweis oder Reisepass. Anders als bei der Ausstellung von Visa, müssen die Reisedokumente keine bestimmte Gültigkeitsfrist haben. Es reicht, dass ein Dokument bei der Ein- und Ausreise noch gültig ist. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr genügt ein Kinderreisepass. Kinder (ab 13) müssen einen Personalausweis oder einen Reisepass mit sich führen. Bitte beachten Sie, dass gemäß einer EU-Verordnung jeder Reisende (auch Kinder) ab dem 26. Juni 2012 im Besitz eines eigenen Personal-/Reisedokumentes sein muss! Hinweis: bei Weiterreisen nach Grönland ist die Mitnahme eines Reisepasses erforderlich, da diese Teile der Dänischen Reichsgemeinschaft nicht Mitglied des Schengenraumes sind.
Österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise auf die Färöer einen gültigen nationalen Reisepass oder Kinderreisepass.
Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise auf die Färöer einen gültigen nationalen Reisepass oder Kinderreisepass.
Einreisebestimmungen für Staatsbürger anderer Staaten
Besucher aus Ländern außerhalb der EU und des Schengen-Raums müssen in der Regel einen Reisepass besitzen, der mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt auf den Färöern hinaus gültig ist. Je nach Staatsangehörigkeit kann auch ein Visum erforderlich sein. Die Nationalitäten, die für die Einreise auf die Färöer Inseln ein Visum benötigen, sind dieselben wie für Dänemark und können hier eingesehen werden.
Die Färöer Inseln sind NICHT Teil des Schengen-Raums. Folglich können Personen mit ihrem Schengen-Visum oder dänischen Visum nicht auf die Färöer einreisen. Wenn ein Visum bei der dänischen Botschaft beantragt wird, muss es speziell für die Färöer Inseln gelten.
Die Bedingungen für die Beantragung eines Visums für die Färöer Inseln sind ähnlich wie die Bedingungen für die Beantragung eines Visums für Dänemark. Ein Visum für Dänemark berechtigt nicht zur Einreise auf die Färöer, es sei denn, dies ist im Visum vermerkt, ebenso wie ein Visum für die Färöer nicht zur Einreise nach Dänemark berechtigt, wenn dies nicht im Visum vermerkt ist.
Ein Visum ist für die Einreise auf die Färöer Inseln erforderlich, unabhängig davon, ob die Person eine Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark besitzt. Dementsprechend ist für die Einreise nach Dänemark ein Visum erforderlich, auch wenn die Person eine Aufenthaltsgenehmigung auf den Färöern hat. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Dänischen Behörden.

COVID-19 Reiseinformationen
Allgemeine Informationen
Kunden, die bei uns eine Reise gebucht haben, informieren wir etwa 4-6 Wochen vor der Anreise über die aktuelle Lage und die Durchführbarkeit der gebuchten Reise.
Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für Ihr Reiseland ausspricht oder Ihr Reiseland eine Einreisesperre verhängt oder im Reiseland z. B. eine mehrtägige Quarantänepflicht bei Einreise besteht, die Ihren Reisetermin betrifft, haben Sie bei einer Pauschalreise (wenn zwischen Buchung und Reisetermin mehr als 4 Wochen liegen und diese Einschränkung bei Buchung noch nicht abzusehen war) ein kostenloses Umbuchungs- oder Stornorecht (EU-Pauschalreiserichtlinie, unvermeidbare außergewöhnliche Umstände, siehe auch unsere ARB Punkt 4.2). Dies gilt in diesem Zusammenhang entsprechend auch, wenn Nordica Reisen die Reise als Reiseveranstalter absagt.
Wenn Sie sich für eine Umbuchung entscheiden wird Ihre Anzahlung auf die neue Reise angerechnet. Bei einer Stornierung überweisen wir Ihnen die geleistete Anzahlung zurück.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Verpflichtung des Reisenden zur Vorlage von PCR-Tests sowie Testung an der Grenze als zumutbar gewertet werden. Daher berechtigen solche Einreisebestimmungen kein kostenloses Storno (auch wenn sie erst kurzfristig bekannt werden), eine verpflichtende mehrtägige Quarantäne jedoch schon.
Sofern keine Reisewarnung/Einreisesperre besteht und auch sonst keine erheblichen Einschränkungen wie z. B. eine mehrtägige Quarantänepflicht im Reiseland bestehen, kann die Reise wie gebucht stattfinden und bei Storno Ihrerseits gelten unsere Reisebedingungen und die damit verbundenen Stornierungskosten.
Es besteht keine kostenfreie Stornomöglichkeit, sollten Sie nicht mehr reisen wollen, obwohl es möglich ist.
Wir empfehlen unbedingt den Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung inklusive COVID „Home and Holiday-Schutz“. Ausführliche Informationen finden Sie in der Rubrik „Reiseversicherungen“.
COVID-19 Reiseinformationen – Färöer Inseln (Dänemark)
(Letzte Aktualisierung: 12.10.2021)
Wir empfehlen eine Reiseplanung für die Färöer derzeit nur für abschließend Geimpfte mit den geforderten Nachweisen.
Selbstverständlich bemühen wir uns, Ihnen jeweils die neuesten Informationen zu den geltenden Auflagen zukommen zu lassen. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Sie für die Erfüllung der Anforderungen bzw. Beibringung der geforderten Dokumente für die Einreise selbst verantwortlich sind. Bitte informieren Sie sich daher auch kurzfristig vor Ihrer Reise nochmals aktuell unter den angegebenen Seiten der Behörden.
Alle wichtigen Informationen zur Einreise auf die Färöer-Inseln finden Sie unter folgendem Link der Färöischen bzw. Dänischen Behörden: https://www.corona.fo
Infos des Auswärtigen Amtes zu Dänemark: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/daenemarksicherheit/211724
Detaillierte Informationen für die Einreise nach Deutschland finden Sie aktuell beim Bundesgesundheitsministerium: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html
Alle Angaben ohne Gewähr – Stand 12.10.21
Diplomatische Vertretungen vor Ort
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
Annfinn V. Hansen, Anwaltskanzlei
Bryggjubakki 22
Boks 106
FO-110 Tórshavn
Telefon: +298 359 595
Weiteführende Informationen
Da die Schweiz und Österreich nicht durch eigene Konsulate auf den Färöern vertreten sind, sind die Vertretungen in Dänemark zuständig:
Österreichische Botschaft
Sølundsvej 1
DK-2100 Kopenhagen
Telefon: +45 39 29 41 41
Weiterführende Informationen
Schweizerische Botschaft
Richelieus Allé 14
DK-2900 Hellerup
Telefon: +45 33 14 17 96
Weiterführende Informationen